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Willkommen beim Freundeskreis der Neuen Deutschen Burschenschaft e.V. Jeder der nicht direkt beim Dachverband Mitglied werden kann oder möchte, kann beim Freundeskreis mitmachen. Also auch Einzelpersonen und Damen. Unser Ziel über den Dachverband zu informieren und mit ihm zusammenzuarbeiten. |
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Auf dem Burschentag in Hannover 2000 wurde die Gründung eines Freundeskreises Neue OB beschlossen. Anlass für die Vereinsgründung war die Tatsache, dass es zahlreiche Anfragen gegeben hat, wie man die Neue Deutsche Burschenschaft tatkräftig unterstützen könne. Unter den Interessenten sind Korporierte, auch Burschenschafter, deren Bünde noch der Deutschen Burschenschaft angehören, wie Nichtkorporierte, etwa Brüder oder Väter von Aktiven, Alten Herren und Damen. Der Verein unterstützt ideell und materiell die Neue Deutsche Burschenschaft. Jede geschäftsfähige und auch jede juristische Person, also Vereine, Verbände und Firmen oder Körperschaften können Mitglied werden. Korporationen, welche die Aufnahmebedingungen der Neuen Deutschen Burschenschaft nicht erfüllen, können korporatives Mitglied werden. Der stellvertretende Vorsitzende der Neuen Deutschen Burschenschaft ist geborenes Vorstandsmitglied des Freundeskreises. Die Verbindung zur Neuen Deutschen Burschenschaft soll dadurch verwirklicht werden, dass die Mitglieder des Freundeskreises an allen Veranstaltungen der Neuen Deutschen Burschenschaft teilnehmen können und alle Vergünstigungen genießen, die der Dachverband seinen Mitgliedern anbietet. Aktuell: Auf der letzten Mitgliederversammlung des Freundeskreises am 18.06.2011 distanzierten sich die Mitglieder stark gegen das Rechtsgutachten der DB über Einzelmitglieder der Burschenschaften. Die neuen Mitglieder wurden auf der Versammlung begrüßt unter anderen auch die Aktivitas der Burschenschaft Berolina-Mittweida zu Lübeck. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier noch einige Impressionen des letzten Hüttenwochenendes. Die Wandergruppe. Unter anderen waren folgende Bünde vertreten: B! Germania Bonn, B! Arminia Mainz, B! Derendingia Tübingen, B! Hanseatia Passau, B! Roter Löwe Leipzig B! Vinetas Heidelberg, Saarbrücker B! Germania,B! Franconia Giessen und B! Teutonia Hannover Am Freitag fand ein gemütlicher Willkommensabend auf dem Berghaus mit Eintropf aus dem Gasthof "Adler" statt. Samstag fand nach einem gemeinsamen Frühstück ein Gedankenaustausch zur Neuen DB und zum Freundeskreis der Neuen DB statt.
Anschließend wanderten wir ins Tal um Gasthaus Adler ein Mittagessen zu genießen. Nachmittags ging es zum zwei Seen Blick.
Danach haben wir den Abend gemütlich beim Lagerfeuer und Schäufele auf der Hütte ausklingen lassen. Insgesamt war es ein interessantes und angenehmes Wochenende aus dem jeder viele nette Erinnerungen und Eindrücke mitgenommen hat.
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Über den Freundeskreis: Wir sind als Freundeskreis Mitglied bei der Akademie und deshalb können alle unsere Mitglieder auch bei allen Veranstaltungen der Akademie teilnehmen.
Wir
stehen für verbandsfreie
Burschenschaften und burschenschaftliche Stammtische zum Thema
Dachverband im allgemeinen zur Verfügung. Kontakt: Kontakt@freundeskreis-neuedb.de
Freundeskreis NeueDB e.V.
§ 1: Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Freundeskreis NeueDB“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung lautet der Name „Freundeskreis NeueDB e.V.“. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2: Zweck
Der Verein fördert die Neue Deutsche Burschenschaft e.V. und ihre in Satzung und Grundsätzen festgelegten Ziele ideell und materiell.
§ 3: Mitglied
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer korporativen Mitgliedschaft für Personenvereinigungen aller Art.
§ 4: Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme des Mitglieds beschließt der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages. 2. Die Mitgliedschaft erlischt durch: a) Kündigung b) Tod, bzw. Ende der Rechtsfähigkeit 3. Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Monaten erklärt werden. 4. Ein Ausschluss kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erfolgen.
§ 5: Beitragszahlung
Die Mitglieder entrichten einen jährlichen Mindestbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Austritt oder Ausschluss befreien nicht von der Zahlung fälliger Verpflichtungen.
§ 6: Rechte
Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, an allen öffentlichen Veranstaltungen der NeuenDB e.V. teilzunehmen. Die Mitglieder erhalten das Magazin „academicus“ kostenfrei sowie die gleichen vergünstigten Bedingungen bei Veranstaltungen wie die Mitgliedsbünde der NeuenDB e.V.
§ 7: Organe
Die Organe des Vereins sind: · der Vorstand · die Mitgliederversammlung § 8: Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem Schriftführer c) dem Kassenwart und d) dem stellvertretenden Vorsitzenden der NeuenDB e.V. als Beisitzer. 2.
Die Vorstandsmitglieder a) bis c) werden von der
Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Sie können wiedergewählt 3.
Der jeweilige stellvertretende Vorsitzende der NeuenDB e.V. ist
kraft Amtes als Beisitzer Mitglied des Vorstandes des
Freundeskreises NeueDB 4.
Vorstand im Sinne von § 26 Abs. 1 BGB sind der Vorsitzende,
der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen
vertreten gemeinsam 5.
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte des Vereins zu
führen und darüber der Mitgliederversammlung Bericht zu
erstatten. Er entscheidet
§ 9: Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung hat die Aufgaben: · Die wählbaren Vorstandsmitglieder zu wählen oder abzurufen und die Kassenprüfer zu bestimmen, · den Bericht für das ablaufende Geschäftsjahr entgegenzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen, · die Mindesthöhe des Mitgliedsbeitrages festzulegen, · über die Satzung zu beschließen. Dazu bedarf es der ¾-Mehrheit aller Mitglieder. · Auf Antrag des Vorstandes über den Ausschluss eines Mitgliedes abzustimmen.
2. Eine Satzungsänderung von § 8 Ziff. 1) d, § 9 Ziff 2 ist ausgeschlossen.
3. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr unter Einhaltung einer vierwöchigen Ladungsfrist schriftlich unter Beigabe der Tagesordnung vom Vorsitzenden einzuberufen. Auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens ¼ der Mitglieder hat der Vorsitzende eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Einhaltung einer zweiwöchigen Ladungsfrist einzuberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzulegen. Diese wird vom Versammlungsleiter, in der Regel ist die der Vorsitzende, und dem Schriftführer unterzeichnet. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf erschienene oder vertretene Mitglieder beschlussfähig, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Stimmenübergabe an ein bevollmächtigtes Mitglied ist möglich.
§ 10: Auflösung
Der Verein kann nur mit einer ¾-Mehrheit der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Über die Verwendung des Restvermögens des Vereins entscheidet dann die letzte Mitgliederversammlung mit ¾ - Mehrheit. Kommt keine solche Mehrheit zustande, fällt das Restvermögen an die Neue Deutsche Burschenschaft e.V.
§ 11: Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt in Kraft, sobald der Verein in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist.
Darmstadt, den 28. Juni 2003
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Wenn sie Mitglied werden möchten oder Fragen haben melden sich einfach unter: Kontakt@freundeskreis-neuedb.de Wir freuen uns auch über Fragen und Anregungen.
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